Gemäß einer Auflage der Verwaltungsberufsgenossenschaft müssen alle Spielstätten mit optischer Raumüberwachung ausgestattet sein.
Kamerawahl - laut UVV (Unfallverhütungsvorschrift) BGV C3:
Überwacht werden müssen Ein- und Ausgänge, Tresen bzw. Wechselbereich sowie vom Tresen nicht einsehbare Bereiche. Wesentliche Phasen eines Überfalls müssen nachvollziehbar wiedergegeben werden können. Zur Nutzung aller Vorteile sollen Anlagen mit Farbaufzeichnung installiert werden, (SP 9.7/5).
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Vorteilen, die über die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift hinausgehen. Denken Sie beispielsweise an Folgendes:
- Aufdeckung von Manipulation Diebstahl und Sachbeschädigung Einbruch und Überfall
- Kunden- und Mitarbeiterverhalten
- Fernüberwachung - auch aus dem Ausland
- Fernauswertung
- Fernwirken
Pressespiegel
Hier finden Sie zahlreiche Zeitungsartikel über den Einsatz unserer Produkte in unterschiedlichsten Branchen. Überzeugen Sie sich von den Vorteilen, die Ihnen unsere Technik bringen würde!
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